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OLG Hamm: Parkverbot an E-Ladestationen für Konventionelle

Mercedes B-Klasse Electric Drive 2014

Die ersten Stromer sind längst da, haben es aber nicht leicht. Die wenige Reichweite wird durch noch weniger Ladestationen erschwert, die oft genug auch noch zugeparkt sind. Zu Unrecht, wie jüngst das OLG Hamm urteilte!

Bereits Ende Mai hat das Oberlandesgericht Hamm über das Parkverbot konventioneller Autos an Ladestationen für Elektroautos entschieden. Ohne Steckeranschluss hat an einer Ladestation kein konventionelles Auto zu parken, wenn die Ladesäule mit einem Schild beziehungsweise Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ versehen ist.

Parkverbot an Ladestation: Ignorieren wird teuer

Das Ignorieren eines solchen Schildes kann daher teuer werden, wie das OLG Hamm gerade entschied. Konkret ging es um den Halter eines VW Golf mit Verbrenner, der seinen Wagen auf dem Parkstreifen vor einer Elektro-Ladestation abstellte und oben genannten Hinweis nicht für voll nahm - gibt die StVO ein solches Schild doch nicht vor.

Dem OLG Hamm (Az.: 5 RBs 13/14 vom 27. Mai 2014) zufolge hat das Schild aber sehr wohl Gültigkeit, denn selbst ohne StVO-Vorlage müssen Parkverbote in gewissen Fällen beachtet werden. Im besagten Fall handele es sich laut Richter nämlich um einen „Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung“, weswegen das Parkverbot eben doch wirksam ist. Gleiches gilt somit für das Knöllchen wegen Falschparken über zehn Euro, womit das OLG Hamm einem vorherigen Entscheid des Amtsgericht Essen widersprach.

Bild: Daimler