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Bund definiert Elektromobilitätsgesetz: Was ist ein Elektroauto?

BMW i3 ChargeNow

Schon Ende März kamen erste Infos zum „Elektromobilitätsgesetz“ auf, mit welchen der Bund Elektros fördern will. Doch was ist ein Elektroauto? Eben das haben die entsprechenden Ministerien nun definiert.

Schon vor rund drei Wochen stellte das Verkehrsministerium rund um Alexeander Dobrindt (CSU) Ideen vor, wie Elektroautos in Deutschland gefördert werden könnten. Grob zusammengefasst wären das ein besonderes (E)Kennzeichen, die Nutzung von Busspuren und vor allem ein einheitlicher Stecker an öffentlichen Ladesäulen, den die EU zuletzt mit dem Mennekes-Stecker zum Standard erklärte. Ein Punkt blieb jedoch offen, nämlich was überhaupt als Elektroauto gilt.

Die Frage ist geklärt: Elektroauto oder nicht Elektroauto?

Hierzu haben sich nun Verkehrs- und Umweltministerium verständigt, denn die genannten Vorteil sollen nicht nur für Autos mit reinem Elektroantrieb gelten, sondern zum Teil auch mit einem Hybridantrieb beziehungsweise Plug-in-Hybrid unter der Haube. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte die Tage gegenüber dem Handelsblatt: „Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen.“

Und ab wann ist die elektrische Reichweite groß genug? Diese Reichweite definiert der Bund vorerst mit mindestens 30 Kilometer. Alternativ gelten die Bevorzugungen für Fahrzeuge, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. 2018 werden diese Grenzen noch mal verschärft, dann sollen dem Entwurf zufolge mindestens 40 Kilometer Reichweite gelten.

Stromer in Deutschland: Busspuren und Parkplätze

Noch muss der Entwurf von Verkehrs- und Umweltministerium aber abgesegnet werden, fix ist das Elektromobilitätsgesetz zur Förderung von Elektro- und Hybridautos also noch nicht. Ein neuer Punkt schlägt übrigens auch die Schaffung von Sonderparkplätzen vor. Später will der Bund zudem weitere Details wie etwa zur Haftung oder Infrastruktur klären.

Bild: BMW