Autoversicherung: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Autoversicherung ist in Deutschland ein Muss. Wobei: Gesetzliche Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Teil- oder Vollkasko sind hingegen freiwillig. Doch wofür stehen die Versicherungen überhaupt?

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko; nicht nur Erstversicherte sind bei der Autoversicherung schnell verwirrt. Welche Versicherung ist Pflicht, welche wieder auf freiwilliger Basis? Und vor allem: Welche Versicherung deckt welche Schäden ab? Green-Motors.DE klärt auf.

Autoversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Pflicht bei der Autoversicherung in Deutschland ist allein die Kfz-Haftpflichtversicherung oder kurz Kfz-Haftpflicht. Denn von einem Autofahrer verursachte Schäden müssen von diesen finanziell übernommen werden, die sogenannte Haftpflicht. So werden herbe finanzielle Verluste oder gar der Ruin schuldloser Beteiligter verhindert. Die Kfz-Pflichtversicherung deckt daher sämtliche Schäden von Dritten, die laut einem Autoversicherer „durch den Betrieb eines Autos entstehen“. Enthalten sind nicht nur Blechschäden, die bei Kollisionen oder typischen Parkremplern geschehen. Sondern ebenso (und vor allem) Personenschäden.

Der Gesetzgeber schreibt für diese Kfz-Haftpflicht sogar gewisse Summen vor. So müssen Sachschäden mit mindestens 1,12 Millionen Euro abgedeckt sein, Personenschäden mit mindestens 7,5 Millionen Euro. Auf Leib und Leben von Unfallopfern wird also – zu Recht – deutlich mehr Wert gelegt. Tatsächlich sind diese Summen durchaus nötig. Insbesondere bei Personenschäden können die Kosten bei Erwerbsunfähigkeit und Rentenzahlungen über die Jahre durchaus in die Millionen gehen.

Autoversicherung: Die Teilkasko

Kleines Aber: Abgedeckt sind mit der Kfz-Haftpflichtversicherung allein Schäden an gegnerischen Fahrzeugen und Personen. Nicht aber am eigenen Wagen. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht besitzt, muss also sämtliche Unfallschäden am eigenen Auto selbst bezahlen. Abhilfe schaffen hier Teilkasko und Vollkasko, beides freiwillige – aber sinnvolle – Versicherungen. Denn gerade bei einem Totalschaden können die Kosten mitunter in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen und das nur am Fahrzeug.

Es lohnt also besonders für Neuwagen, aber auch bei jungen Gebrauchten oder höherklassigen Modellen, eine Teil- und auch eine Vollkasko abzuschließen. Doch welche Kasko übernimmt welche Schäden? Nun, die Teilkasko deckt Schäden durch:

  • Brand,
  • Diebstahl,
  • Glasbruch,
  • Blitzschlag,
  • Überschwemmung,
  • Sturm und Hagel,
  • Kurzschluss und
  • Tierbiss (Marder).

Doch mit der Teilkasko sind längst noch nicht alle Schäden abgesichert.

Autoversicherung: Die Vollkasko

Umfassenden Schutz bei der Autoversicherung bietet allein die Vollkasko oder eigentlich Vollkasko-Versicherung. Neben den gerade genannten Leistungen der Teilkasko deckt die Vollkasko außerdem Schäden durch

  • Vandalismus oder
  • selbstverschuldete Unfälle ab.

Einen fabrikfrischen Neuwagen oder ein gebrauchtes Modell der Oberklasse sollte daher generell mit einer Vollkasko abgesichert sein, um (hohe) finanzielle Verluste zu vermeiden. Für ältere Fahrzeuge, zumal in unteren Segmenten wie Minis oder Kleinwagen, ist eine Vollkasko und mitunter sogar eine Teilkasko dagegen unnötig. Bei einem Wagen mit nur noch 1.000 Euro Restwert wäre die Kasko verschwendetes Geld, denn natürlich müssen die Versicherungen mit einem jährlichen Beitrag bezahlt werden.

Autoversicherung: Wechsel & Sparmöglichkeiten

Die Beiträge für Kfz-Haftpflicht und Kasko richten sich übrigens je nach Modell und Fabrikat, ebenso aber auch nach Gebiet (Landkreis) oder der „Beliebtheit“ des jeweiligen Fahrzeugs bei Autodieben. Die Haftpflicht ist wie gesagt immer Pflicht, ohne eine Kfz-Haftpflicht darf ein Fahrzeug auf deutschen Straßen nicht fahren. Zumal die Zulassungsstelle eine entsprechende Zulassung des Wagens ohne abgeschlossene Haftpflicht (Vorlage ist Pflicht) rigoros verweigert.

Wer bei seiner Kfz-Versicherung sparen möchte, muss gewisse Zeitpunkte abwarten. Kündigung und Wechsel sind jeweils:

  • zum Ende des Versicherungsjahres (30.11.),
  • nach einem regulierten Schaden/Unfall,
  • bei Umzug (andere Region),
  • bei Kauf eines neues Autos,
  • bei Berufswechsel oder
  • bei familiären Änderungen

möglich.

Zu diesen Zeiten ist es dem Kfz-Halter erlaubt, eine andere Versicherung zu wählen. Mitunter lohnt auch die „Neuverhandlung“ der aktuellen Versicherung oder die Wahl eines anderen Tarifs. Doch Obacht: Allein der (günstigere) Beitrag sollte nicht entscheiden. Vielmehr sind bestimmte Leistungen bei der Autoversicherung ein Muss.

Bild: MotorContent.DE

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