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Ratgeber: Wann ist ein Kfz-Sachverständiger nötig?

Manch einer mag schon in der Lage gewesen sein, in der ein Kfz-Sachverständiger nötig war. Zum Beispiel nach einem Unfall. Tatsächlich kann ein Sachverständiger auch bei anderen Schäden eine gute Idee sein. Wann, verrät dieser Ratgeber.

Unfallwagen

Zuerst einmal gilt vielleicht zu klären, was ein Kfz-Sachverständiger genau ist. Denn der Name bzw. Beruf unterliegt einer gewissen Krux - weil er nicht geschützt ist. „Sachverständiger“ ist ein freier Beruf, eine Ausbildung gibt es nicht. Ähnlich wie bei einem Makler. Wer also nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter braucht, sollte auf eine etwas genauere Formulierung achten. Und zwar auf einen

  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • oder staatlich anerkannten Sachverständigen.

Warum? Weil der Sachverständige in der Regel für Gutachten herangezogen werden. Sollen diese vor Gericht Bestand haben, sind für Kfz-Sachverständige entsprechende Zulassungen oder Zertifikate ein Muss. Zumal Sachverständiger nicht gleich Sachverständiger ist. Die Branche unterscheidet den Kfz-Schadengutachter sowie den Kfz-Wertgutachter. Der erste ist quasi der Sachverständige für Schäden und Unfälle. Der Zweite dagegen eher für Wertermittlung, Fahrzeugbewertung oder Oldtimer-Gutachten zuständig. Mehr Infos zum Beruf des Kfz-Sachverständigen gibt es hier.

Kfz-Gutachter immer selbst auswählen

Nach einem Unfall mit Sachschäden - also Schäden am Auto - ist ein Kfz-Sachverständiger jedenfalls eine gute Idee. Und zwar vor allem dann, wenn der Unfall ohne Polizei geregelt wurde. Also nicht von der Polizei aufgenommen ist. Kommt es bei der Begleichung der Schäden zu Streit, gilt der Gutachter wegen seiner Expertise vor Gericht als wichtiger Zeuge. Wobei nach einem Unfall durchaus Obacht gilt. Weil Versicherungen den Sachverständigen gern bestimmen wollen. Nicht ohne Hintergrund: Solche von der Versicherung bestellten Gutachter agieren in der Regel pro Versicherung. Versuchen also die Schäden bzw. deren Begleichung zu drücken. So spart die Versicherung Geld.

Unfallbeteiligte ohne Schuld sollten daher einen „eigenen“ Sachverständigen beauftragen. Dieser agiert neutral und unparteiisch. Die Kosten für ein solches Schadengutachten trägt übrigens die gegnerische Haftpflicht. Per Gesetz. Weil das Gutachten zu den allgemeinen Unfallkosten zählt. Die Ausnahme von der Regel sind sogenannte Bagatellschäden bis 750 Euro. Bei diesen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein Kfz-Gutachter zählt in solchen Fällen dagegen als „Unverhältnismäßigkeit“. Die Kosten gehen daher meist zu Lasten des Auftraggebers.

Kfz-Sachverständiger nicht nur nach Unfall

Jedenfalls ist ein Sachverständiger nicht allein nach einem Unfall interessant. Sondern bei allen Schäden eines Kfz, die über Bagatellschäden hinaus gehen. Außerdem bei anderen Angelegenheiten. Zum Beispiel:

  • nach Schäden durch Abschleppen,
  • zur Klärung der Schuldfrage,
  • Ermittlung eines Unfallhergangs,
  • Beurteilung von Totalschäden,
  • Ermittlung des Restwert,
  • Erkennen von Mängeln (Autokauf),
  • als unparteiischer Zeuge vor Gericht etc.

Die Aufgabe bzw. Leistungen eines Kfz-Sachverständigen gehen also weit über das Thema Unfall hinaus. Zumal der Dienstleister alle Kfz betreut. Sprich: Vom normalen Pkw über Motorrad, Lkw bis hin zum Wohnwagen und Anhänger sowie Sonderaufbauten. Entsprechend umfasst die Aus- bzw. vielmehr Weiterbildung zum Kfz-Gutachter alle Bereiche im Kfz-Wesen. Zum Beispiel::

  • Kfz-Elektrik,
  • Fahrdynamik,
  • Reifen und Räderkunde,
  • Motorenkunde,
  • Fahr- und Antriebslehre,
  • Bremsanlagen,
  • Werkstoffkunde,
  • Lichttechnische Einrichtungen,
  • Technisches Zeichnen,
  • Rechtskunde,
  • Versicherungstechnische Besonderheiten.

Tatsächlich sind die genannten Punkte nur ein Auszug der Ausbildung. Es gibt es etliche mehr.

Kfz-Sachverständige regional oder bundesweit

Zumal künftige Sachverständige schon einiges an (Fach)Wissen mitbringen müssen. Denn Voraussetzung zum Kfz-Gutachter sind folgende Berufe:

  • Kfz-Mechaniker Meister,
  • Lackierer-Meister,
  • Karosserieschlossermeister,
  • Zweirad-Mechanikermeister,
  • Kfz-Techniker,
  • Diplom-Ingenieure, Bachelor oder Master.

Fazit: Auch wenn der Beruf des Kfz-Sachverständigen an sich nicht geschützt ist, Ahnung haben die Mannen (und Frauen) schon. Wobei wie gesagt immer Obacht gilt, einen öffentlich bestellten oder staatlich anerkannten Sachverständigen zu wählen. Ein seriöser Dienstleister dürfte jedoch von selbst darauf hinweisen.

Ob der Gutachter aus der Nähe des Auftraggebers kommt, spielt übrigens keine Rolle. Ein Kfz-Sachverständiger ist nicht an eine bestimmte Region gebunden. Die Gelben Seiten oder Google listen schnell entsprechende Anbieter auf. Egal, ob ein Kfz-Sachverständiger in Köln, Berlin, München oder aber bundesweit gesucht ist. Es gibt größere Firmen, die einen Gutachter in ganz Deutschland bieten. Dann natürlich meist konzentriert auf die Ballungszentren und größeren Städte.

Gutachten: Was kostet ein Kfz-Sachverständiger?

Die eigentlichen Kosten des Kfz-Gutachters sind schließlich abhängig vom Schaden. Mit anderen Worten: Je größer der Schaden, desto größer die Kosten. Weil ganz einfach das Gutachten „größer“ ausfällt. Also mehr Punkte an Mängeln, Schäden und Reparaturkosten umfasst. Das Gutachten für eine verbeulte Tür ist somit günstiger als für einen Total- oder Motorschaden. Pi mal Daumen sind die Kosten des Gutachtens also nicht vorherzusagen. Ein seriöser Gutachter dürfte allerdings einen Kostenvoranschlag und eventuelle Mehrkosten mit dem Auftraggeber absprechen. Die Kosten trägt bei einem Unfall ohne Schuld wie gesagt der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflicht. Bei eigener Schuld greift eventuell die Kasko. Das sollte jedoch mit der Versicherung vorher abgesprochen sein. Ohne Kasko zahlt bei eigener Schuld natürlich der Auftraggeber.


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