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E-Auto: Bund beschließt Steuervorteile für Dienstwagen

Der Umweltbonus entpuppte sich bisher als der berühmte Schuss in den Ofen. Nun hat der Bund einen neue Idee: Steuervorteile für elektrische Dienstwagen. Greifen sollen diese schon ab 2019. Dennoch bleibt ein dicker Haken.

BMW i3 94 Ah/33 kWh 2016

Das Bundeskabinett hat eine neue Idee zur Förderung von Elektroautos: Ab 2019 gelten neue Steuervorteile für Firmenwagen. Und zwar bei deren privater Nutzung. Bisher müssen Arbeitnehmer bei privater Nutzung ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Diesen Satz senkt das Kabinett ab dem 01.01.2019 auf 0,5 Prozent. Was sich nicht viel anhört, kostet den Staat geschätzte 1,96 Milliarden Euro. Entsprechend erwartet die große Koalition einen Schub beim Verkauf von Elektroautos. Doch die Sache hat gleich zwei Aber.

Förderung nur für E-Autos ab Januar 2019

Zum einen greift die Förderung erst für Elektroautos, die ab dem 01.01.2019 zugelassen werden. Wobei neben Kauf auch Leasing erlaubt ist. Zweitens gilt die Förderung nicht allein für Elektroautos, sondern wie schon beim Umweltbonus ebenso für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid. Also für Verbrenner mit zusätzlichen Elektroantrieb und einem Stecker zum externen Laden. Gelten soll die Förderung übrigens bis zum 31.12.2021.

Umweltverbände laufen jedenfalls prompt Sturm. Denn in der Gunst der (gewerblichen) Kunden sehen diese vor allem schwere Hybridautos im Luxussegment. Da diese nur auf den ersten 100 km - sprich: bei vollem Akku - Sprit und CO2 sparen, ist die These nachvollziehbar. Dennoch erwartet Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Anschub für Stromer. O-Ton gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:

„Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.“

Förderung für E-Dienstwagen: geteilte Meinungen

Die Aussage scheint nicht unrichtig, denn 44 Prozent aller Elektro-Zulassungen gehen auf das Gewerbe zurück. Auf der anderen Seite: Bei den geringen Stückzahlen sind diese 44 Prozent mehr als überschaubar - und kommen wohl tatsächlich vor allem Hybridmodellen mit Stecker zugute. Immerhin: 57 Prozent aller gewerblichen Neuzulassungen stammen aus den unteren Segmenten bis hin zur Mittelklasse.

Der VDIK (Verband der Automobilindustrie) sieht die Förderung daher positiv. VDIK-Präsident Reinhard Zirpel:

„Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich. Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten.“

Der Energieverband BDEW regt wiederum an, dass der Bund auch die Steuer- und Abgabenlast auf Strom senken sollte. So würde Strom als Kraftstoff gegenüber Benzin- und Diesel konkurrenzfähig werden. Der VCD sieht die Idee dagegen als Geschenk an die Autoindustrie, dass umweltschädlich und unsozial wäre. Auch Autopapst Ferdinand Dudenhöffer sieht vor allem Hybridautos von der Steuererleichterung profitieren. Besser laut Dudenhöffer: eine Anhebung der Steuern für Diesel auf das Niveau von Benzin.

Apropos: Selbst wenn die Steuervorteile vom Bund abgesegnet sind, müssen die einzelnen Länder noch zustimmen.

Bild: BMW - Quelle: automobilwoche.de


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