Schadensgutachten für ein KFZ - wann nötig?
Kommt es mit dem Elektroauto oder einem Hybridfahrzeug zu einem Unfall, kann es zu höheren Kosten für die Reparatur kommen als bei einem Fahrzeug mit herkömmlichen Benzin- oder Dieselmotor. Der Grund darin...
...liegt in der ausgeklügelten Technik. Außerdem sind die Ersatzteile bei alternativbetriebenen Wägen oft teurer. Bei komplizierten Schäden bleibt meist nur der Weg in eine Markenwerkstätte - Stichwort BMW i3 (Bild) und dessen Cabon-Karosserie.
Ruft man bei einem Unfall nicht die Polizei, die alle Schäden bildlich festhält, empfehlen Automobilclubs ein Schadensgutachten in Auftrag zu geben. So kann die geschädigte Person sichergehen, dass alle Ansprüche abgedeckt werden. KFZ Gutachter Berlin, München, Hamburg oder in vielen anderen größeren Städten sind Profis darin, wenn es um das Schätzen von Beschädigungen geht.
Wer zahlt die Kosten des Gutachtens?
Möchte man als Geschädigter einen externen Gutachter zu Rate ziehen, ist die Haftpflichtversicherung des Gegners in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Die meisten Versicherungsunternehmen haben betriebseigene oder -nahe Sachverständige. Jedoch steht es dem unverschuldeten Unfallbeteiligten frei, einen unabhängigen Experten einzuschalten. Selbst wenn die Versicherung des Schultragenden sich zunächst weigert, die Kosten dafür zu übernehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen besagen nämlich, dass Gutachten generell zu den allgemeinen Unfallkosten zählen. Und daher vom Beschuldigten zu übernehmen sind. Nimmt man die Dienste eines unabhängigen Sachverständigen in Anspruch, ist es möglich, dass man die Kosten vorstrecken muss und den Betrag erst später von der Haftpflichtversicherung erstattet bekommt.
Vorsicht ist bei Bagatellschäden geboten, die eine Schadenshöhe bis 750 Euro betreffen. Dann nämlich reicht in der Regel der Kostenvoranschlag der Werkstätte für die Versicherungsleistung aus. Beauftragt man dennoch einen Spezialisten, bleibt man möglicherweise auf den Kosten sitzen. Selbst wenn man an dem Unfall überhaupt keine Schuld trägt.
Wozu ist ein Gutachten überhaupt notwendig?
Besonders wichtig ist ein Gutachten eines vom Staat anerkannten Sachverständigen, wenn die Schuldfrage nicht restlos geklärt ist. Gibt es Streitereien, kann der Sachverständige anhand der ihm vorliegenden Daten den Unfallhergang rekonstruieren und ein unabhängige Aussage darüber treffen, wer zu beschuldigen ist.
Der Sachverständige stellt fest, welche Autoteile beschädigt sind und erstellt ein Gutachten über die Schadenshöhe. Dazu werden alle Details anhand von Fotos festgehalten. Im Normallfall kann der Eigentümer des Unfallwagens dann entscheiden, zu welchem Grad er sein Fahrzeug reparieren lassen möchte. In das Gutachten fließen nicht nur die tatsächlichen Reparaturkosten ein. Es wird außerdem bewertet, um wie viel Prozent der Wert des Fahrzeugs bei einem möglichen Verkauf sinkt. Ein schwerer Unfall bedeutet auch bei vollständiger Reparatur des Schadens eine Wertminderung.
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrags. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert eines Autos, spricht der Sachverständige von einem Totalschaden. Bei einem Gebrauchtwagen älteren Baujahrs tritt dieser Fall häufiger ein als bei einem Hybrid oder Elektroauto, das erst vor kurzer Zeit gekauft wurde. Bei einem Totalschaden ist die Übernahme der Reparaturkosten dann möglich, wenn diese den aktuellen Wert des Autos um weniger als 130 Prozent übersteigen.
Bild: BMW