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Unfall im Winter: Schadensersatz trotz Sommerreifen?

Winter gleich Winterreifen. Oder zumindest Ganzjahresreifen. Sonst drohen Bußgeld und Punkte. Denn das Kfz muss der Witterung angepasst sein. Trotzdem kommt es im Winter häufig zu Unfällen - aufgrund falscher Bereifung. Und dann?

Autoreifen Neureifen

Es ist quasi jedes Jahr das Gleiche. Mancher will seine Sommerreifen partout nicht gegen Winterreifen wechseln. Doch gerade im Winter sind die Pneus wichtig. Daher ist es generell ratsam, rechtzeitig die Sommer- gegen Winterreifen zu tauschen. Als Faustregel gilt für Winterreifen übrigens die Zeit Oktober bis Ostern. In dieser Zeit sollten sich Autofahrer dem Wetter anpassen. Nicht zuletzt aus Gründen der Versicherung.

Reifen wechseln: Winterreifen für den Winter

Wer im Winter dagegen auf Sommerreifen unterwegs ist, muss in der Regel nicht lange auf einen Unfall warten. Dabei müssen nicht einmal Eis oder Schnee herrschen. Allein die kalten Temperaturen verlangen nach einem weichen Gummi, Stichwort Bremsweg. Sommerreifen setzen dagegen auf eine „harte“ Mischung, bieten im Kalten also weniger Grip und Haftung.

Denn

„die Gummimischungen der Sommerreifen werden für den Betrieb bei Temperaturen über 7 Grad Celsius entwickelt“,

erklärt Reifenspezialist oponeo.de. Unter diesem Wert arbeiten die Sommerpneus nicht mehr optimal. Entsprechend ist der Bremsweg länger. Außerdem können die Seitenführungskräfte nicht mehr absorbiert werden, wodurch der Wagen schneller ausbricht. Schon geht es die nächste Böschung hinunter. Oder schlimmer noch: mitten in den Gegenverkehr. Es ist daher schlicht lebenswichtig, rechtzeitig auf Winterreifen zu wechseln.

Reifenwechsel: Was sollte im Frühjahr geprüft werden?

Steht dann nach dem Winter wieder der Frühling vor der Tür, sollte man den typischen Frühjahrsputz auf einen Auto-Check ausweiten. Und zwar nach diesen Punkten und möglichst in einer Werkstatt:

  • Einstellung der Scheinwerfer,
  • Entfernung von Streusalz (Rost),
  • Wechsel von Winter- auf Sommerreifen,
  • Einlagerung der Winterreifen sowie
  • Check von Öl, Kühlflüssigkeit und Scheibenwaschanlage.

Wichtig: Die Winterreifen sollten nicht zu früh gewechselt werden. Wie gesagt, es gilt die „O bis O“ Regel. Also Ostern bis Oktober für Sommerreifen bzw. Oktober bis Ostern für Winterpneus. Wobei diese Daten nur ein Richtwert sind. Wer viel in den Bergen unterwegs ist, lässt seine Winterpneus vielleicht ein paar Wochen länger auf den Achsen. Denn so lange mit Eis und Schnee zu rechnen ist, droht Gefahr. Zumal eine falsche Bereifung durchaus teuer werden kann.

Krux: Keine feste Regel zum Wechsel der Reifen

Eben das ist auch die Krux. Denn eine feste Zeit, wann die Räder zu wechseln sind, gibt es nicht. Laut deutschem Gesetz ist lediglich Vorschrift, dass die Reifen den aktuellen Verhältnissen angepasst sein müssen. Wobei Reifglätte, Eis oder Schnee nicht automatisch nach Winterreifen verlangen. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen können tauglich sein. Wenn diese mit dem Kürzel M+S - steht für „Mud & Snow“ bzw. „Matsch & Schnee“ - oder einer Schneeflocke markiert sind.

Bei einem Urlaub in Österreich können solche Reifen aber wieder zu Problemen führen. Vor allem, was das Profil angeht. In Österreich sind 4,0 mm Pflicht. Ebenso wie in Frankreich (3,5 mm). In Deutschland dagegen nur 1,6 mm. In Italien besteht wiederum eine Art Plicht für Sommerreifen (Mitte Mai bis Mitte Oktober).

Drohen Bußgelder bei Sommerreifen im Winter?

Werden die „Regeln“ nicht beachtet, drohen Strafen. So kosten Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen 40 Euro Bußgeld. Wohlgemerkt echte Sommerreifen und nicht Allwetterpneus. Bei Behinderung des Verkehrs aufgrund falscher Reifen sind sogar 80 Euro fällig. Bei Gefährdung des Verkehrs 100 Euro. Kommt es wegen falscher Reifen zu einem Unfall, sind noch mal 120 Euro extra zu löhnen.

Falsche Reifen: Haftpflichtschutz bleibt bestehen

Außerdem könnte (und dürfte) bei einem Unfall Ärger von der Versicherung drohen. Zwar bleibt der Versicherungsschutz trotz der falschen Reifen bestehen. Aber nur teilweise. Denn der Schutz gilt nur für die Haftpflicht. Also für den Schaden des Unfallgegners bzw. -opfers. Den eigenen Schaden muss der Verursacher hingegen aus eigener Tasche zahlen. Und selbst bei einem unverschuldeten Unfall könnten Sommerreifen im Winter geahndet werden. Weil eventuell nicht „schnell“ genug gebremst werden kann. Sprich: der Bremsweg wegen den Sommerpneus zu lang ausfällt.

Der Verursacher bleibt jedenfalls in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Das gilt meist sogar bei einer Vollkasko. Denn bei Fahrlässigkeit - wie eben falschen Reifen - kann die Versicherung die Zahlung senken. Dann aber lohnt Einspruch, wie zum Beispiel ein Urteil des AG Papenburg zeigt. Dieses entschied nämlich in einem Fall, dass den Fahrer keine Schuld traf. Obwohl dieser im konkreten Fall auf Sommerreifen unterwegs war. Hier ist dann natürlich ein Anwalt nötig. Gut, wer für einen solchen Fall eine Rechtsschutz besitzt.


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