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Umweltbonus: Neuer Ärger für hunderte Tesla-Käufer

Käufern des Tesla Model S steht mal wieder neuer Ärger ins Haus - wegen dem Umweltbonus. Hunderte Käufer müssen die Förderung zurückzahlen und zwar alle, die ihren Stromer vor dem 6. März 2018 kauften.

Tesla Model S

Rückblick: Ende 2017 nahm die BAFA den Tesla Model S aus dem Umweltbonus. Grund: Das Basismodell ohne optionales Komfortpaket wäre in der Form gar nicht erhältlich. Damit lag das Elektroauto über dem festgelegten Listenpreis von 60.000 Euro netto und somit nicht förderfähig. Tesla dementierte zwar jede Schummelei, unterschrieb später aber dennoch eine Unterlassungserklärung.

Zum März nahm die BAFA den Stromer wieder in die Förderung auf. Rückwirkend galt die Förderung nun erneut und zwar ab dem 6. März 2018. Eben dieses Datum erweist sich nun für viele Käufer als Knackpunkt. Denn wer vor dem 6. März 2018 kaufte, muss nun die Förderung - wenn denn bereits ausgezahlt - zurückzahlen. Laut der BAFA wäre die „Rückabwicklung des Umweltbonus“ bereits im Gange, betroffen sind „rund 800 Verfahren“. Dazu kommen rund 250 weitere Verfahren, die wegen der unklaren Sachlage pausierten und nun natürlich abgelehnt werden.

Umweltbonus: Tesla lässt Frist verstreichen

Im Interesse der Kunden versuchte die BAFA jedenfalls, mit Tesla eine „eine einvernehmliche Lösung“ zu finden. Hierzu setzte die BAFA dem Autobauer eine Frist bis Anfang Juli 2018, welche die Kalifornier jedoch verstreichen ließen. Entsprechend dem Verwaltungs- und des Haushaltsrechts erfolgt daher nun die Rückabwicklung der Kaufprämie.

Wichtig: Die Rückabwicklung erfolgt laut BAFA gegenüber den Antragstellern. Diese Betroffenen erhalten „in den nächsten Wochen“ Post, für Rückfragen hat die BAFA zudem eine spezielle Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 eingerichtet.

Schuldlos? Tesla redet von Willkür

Tesla selbst sieht natürlich keine Schuld. Im Gegenteil spricht der kalifornische Autobauer von einer „willkürlichen Entscheidung“ seitens der BAFA, die „unfair gegenüber unseren Kunden“ wäre. Tesla will daher Berufung einlegen und die Förderung bis zur Klärung aus eigener Tasche zahlen.

Davon ab wiederholte Tesla seine bekannte Kritik, dass der Listenpreis eigens so angesetzt wäre, um die Elektroautos der Kalifornier auszuschließen. Dass allerdings auch etliche deutsche Fabrikate wie die Mercedes S-Klasse mit Plug-in-Hybrid (S 500 e) wegen dem Listenpreis von der Förderung ausgeschlossen sind, übersieht Tesla gern.

Bild: Tesla - Quelle: bafa.de (Rückabwicklung), electrek.co (Statement Tesla)


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