Elektroauto-Förderung 2026: So viel gibt’s vom Staat

Nissan Leaf III (2025)

Es ist fix: Deutschland legt eine neue Elektroauto-Förderung auf. Anträge sind (wahrscheinlich) ab dem Mai möglich, wobei die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gilt. Alle Infos auf einen Blick!

Das hat gedauert: Schon im Herbst 2025 beschloss der Bund eine neue Förderung für Stromer. Nun ist diese endlich offiziell. Was aber fördert Vater Staat konkret? Und vor allem: Mit wie viel? Wer kann die neue Förderung für Elektroautos beantragen? Alle Antworten…

Welche Fahrzeuge fördert der Bund?

Das Wichtigste zuerst: Fördern will der Bund Neufahrzeuge der Klasse M1 mit

  • batterie-elektrischem Antrieb (BEV),
  • batterieelektrischen Antrieb plus Range Extender oder Plug-in-Hybrid,
  • Range Extender (REEV) oder
  • Plug-in-Hybrid (PHEV).

Wichtig: Die Fahrzeuge müssen „bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen“, wie es das Bundesumweltministerium ausdrückt. Ob Stromer mit Brennstoffzelle förderfähig sind, ist noch offen.

Apropos: Die Fahrzeugklasse M1 umfasst Pkw mit maximal acht Sitzplätzen plus Fahrersitz. Somit für Pkw mit Platz für bis zu neun Personen, was Kleinbusse einschließt.

Sinn der Elektroauto-Förderung

Der Sinn der neuen Förderung ist sicher klar: Die Politik sieht speziell die E-Mobilität als Pfeiler der Klimaneutralität. Diese sollen vor allem die deutschen Hersteller vorantreiben. Entsprechend will der Bund den Heimatmarkt stärken.

Das (Voll)Stromer zumindest lokal emissionsfrei unterwegs sind, ist jedenfalls Fakt. Mit immer mehr grüner Energie im Strommix fällt der Vorteil dann auch immer besser aus. Zumal E-Autos einen höheren Wirkungsgrad haben als jeder Verbrenner. Was wieder die Kosten pro gefahrenen Kilometer drückt. Davon ab kommen E-Fahrzeuge mit weniger Verschleißteilen aus. Auspuff, Kupplung, Öl: alles unnötig. Kfz-Steuern sind bei einem Neukauf über Jahre ebenfalls kein Thema. Weil Vater Staat keine erhebt.

Mehr noch: Stromer emittieren kaum Feinstaub sowie null Stickoxide. Das macht vor allem in Groß- und Innenstädten die Luft deutlich besser.

Wann startet der Bund die neue E-Förderung?

Anträge auf die Förderung sind zwar erst – und wahrscheinlich – ab dem Mai 2026 möglich. Aber: Der Bund fördert rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Heißt: Das Kaufdatum entscheidet. Somit werden Neuzulassungen ab und nach dem 1. Januar anerkannt.

Top: Die Anträge sind online möglich.

Wer bekommt die neue Elektroauto-Förderung?

Allein Privatpersonen, die ein – siehe oben – Neufahrzeug der Klasse M1 mit E-Antrieb, Range Extender oder Plug-in-Hybrid kaufen bzw. leasen.

Das Aber folgt prompt: Im Gegensatz zum früheren Umweltbonus gilt kein Listenpreis als Grenzwert. Sondern das zu versteuernde Einkommen der Antragsteller. Dieses darf maximal 80.000 Euro pro Haushalt betragen. Leben in diesem Haushalt Kinder unter 18 Jahren, erhöht der Bund die Grenze noch mal 5.000 Euro – pro Kind. Allerdings gilt auch hier eine Grenze von zwei Kindern oder eben 10.000 Euro. Was im Fazit ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Haushalt macht.

Nachweisen müssen Antragsteller ihr Einkommen mit den zwei letzten Steuerbescheiden, aus denen der Fiskus den Schnitt errechnet. Die Bescheide dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Wer also 2026 eine Antrag auf die Elektroauto-Förderung stellt, kann seine Steuerbescheide von 2025, 2024 und 2023 nutzen.

Was ist mit Paaren ohne Trauschein, aber Kindern?

Die genannten Bedingungen gelten übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften. Entsprechend gilt auch für solche das zu versteuernde Einkommen beider Partner. In diesen Fällen addiert das zuständige Ministerium einfach beide Einzel-Einkommen.

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Weitere Details zur Berechnung will der Bund „zeitnah“ nennen.

Wie schaut es bei Rentnern ohne Steuererklärung aus?

Ein Sonderfall sind hingegen Rentner, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Für diese reicht eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte. Davon ab können Rentner eine Einkommenssteuererklärung nachträglich einreichen.

Auch hierzu will der Bund „zeitnah“ weitere Einzelheiten nennen.

Warum gilt eine Grenze von 80.000 Euro

Die Einkommensgrenze von 80.000 Euro im Jahr gilt übrigens nicht willkürlich. Stattdessen orientiert sich die Politik am Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Laut Bund könnten daher etwa die Hälfte aller Haushalte von der neuen Elektroauto-Förderung profitieren. So stellt Vater Staat sicher, dass man dort fördert, wo es wirklich nötig ist.

Wie hoch ist die Elektroauto-Förderung?

Viel interessanter ist allerdings die Frage, wie hoch die Förderung für Stromer ist. Hier staffelt der Bund nach der Art des Fahrzeugs. Kurz und knapp: Die Basisförderung beträgt

  • 3.000 Euro für einen Batterie-Stromer bzw.
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Range Extender.

Familien mit Kindern bekommen obendrein weitere 500 Euro pro Kind, allerdings maximal 1.000 Euro bei zwei (oder mehr) Kindern.

Davon ab gewährt der Staat weitere

  • 1.000 Euro bei einem Einkommen pro Haushalt von unter 60.000 Euro bzw. sogar
  • 2.000 Euro bei einem Einkommen pro Haushalt von unter 45.000 Euro.

Im Bestfall beträgt die Elektroauto-Förderung – für reinrassige Stromer – also 6.000 Euro. Auch bei Leasing.

Welche PHEVs & Range Extender sind förderfähig?

Auch hier gibt der Bund einen bzw. sogar zwei Werte vor. Förderfähig sind Plug-in-Hybride bzw. E-Autos mit Range Extender, die

  • einen CO2-Wert unter 80 g/km emittieren oder
  • mindestens 80 km rein elektrisch fahren können.

Beim CO2-Wert gilt übrigens die Typgenehmigung des Fahrzeugs.

Wichtig: Die genannten Werte gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Ab dem 1. Juli 2027 überlegt der Bund eine Kopplung der Werte bei realem Betrieb.

Können Kaufwillige die Förderfähigkeit vorab prüfen?

Ja. Die nötigen Infos zu den CO2-Emissionen nennen die Händler bzw. Hersteller in der Regel auf ihren Webseiten. Alternativ geben Händler vor Ort Auskunft.

Wie schaut es mit einer Mindesthaltedauer aus?

Diese gibt der Bund mit 36 Monaten ab Erstzulassung vor.

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Wie finanziert der Staat die Förderung?

Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der vor allem durch Emissionshandel und Bundeszuschüssen gefüllt wird. Insgesamt stellt der Bund übrigens drei Milliarden Euro bereit, was für „voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge“ reicht. Aufgelegt ist die Förderung bis 2029.

Welches Datum gilt? Kaufvertrag oder Zulassung?

Die Zulassung des Fahrzeugs. Wobei der Antrag bis zu einem Jahr danach möglich ist. So oder so: Nötig ist nur ein Antrag, was die Bürokratie reduziert.

Was ist bei langen Lieferzeiten?

Noch mal: Wichtig ist das Datum der Zulassung, nicht das Datum der Bestellung. Somit sind eventuell lange Lieferzeiten von Neuwagen egalisiert.

Ist es egal, wo das Auto produziert wurde?

Ja. Der Produktionsort des Autos – ob Deutschland, EU, Amerika oder Asien – ist unwichtig. Stattdessen gelten

  • die Fahrzeugklasse (M1),
  • der Antrieb (BEV, PHEV, REEV) und
  • die genannten Anforderungen (CO2, Reichweite).

Wobei der Bund betont, das rund 80 Prozent der deutschen Neuzulassungen aus europäischer Produktion stammen. Das gilt selbst für ausländische Modelle wie Nissan Leaf (Titelbild) oder Tesla Model 3. Dennoch sind auch China-Stromer wie der jüngst aufgefrischte BYD Atto 3 (Bild oben) förderfähig. Wenn sie die Vorgaben erfüllen.

Welche Dokumente sind nötig?

Konkrete Details sind leider noch keine bekannt. Nötig für die Antragstellung dürften allerdings

  • Kauf- oder Leasingvertrag (Kopie),
  • Fahrzeugschein und
  • die letzten zwei Steuerbescheide

sein. Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt die Politik außerdem einen Personalausweis mit Onlinefunktion oder die AusweisApp des Bundes.

Bilder: Nissan, Tesla, BYD – Quelle: bundesumweltministerium.de

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