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Umweltbonus: Infos zur Förderung von Elektroautos

Umweltbonus heißt die deutsche Förderung für Elektroautos. Seit 2016 sponsert Papa Staat mit dieser E-Modelle. Doch wer bekommt Geld? Wo ist die Kaufprämie für Elektroautos erhältlich? Green-Motors.DE klärt auf.

Förderung Elektroautos und Plug-in-Hybridautos

Lange ein Novum, zum 16. Mai 2016 plötzlich doch. Die deutsche Politik beschloss eine Förderung für Elektroautos. Doch was gilt beim Bund als Elektroauto? Wer kann die Kaufprämie bekommen? Wo ist das staatliche Sponsoring zu beantragen? Wer bezahlt die Förderung überhaupt? Green-Motors.DE klärt die wichtigsten Fragen zur Kaufprämie für Elektroautos bzw. dem „Umweltbonus“.

Inhaltsverzeichnis Förderung für Elektroautos

Umweltbonus: Welche Autos sind förderfähig?

Die wichtigste Frage zuerst: Welche Autos bzw. Modelle fördert der Staat überhaupt? Die Antwort gibt die BAFA. Förderfähig sind:

  • reine Elektroautos mit Batterie (BEV),
  • Brennstoffzellenautos bzw. E-Autos mit Brennstoffzelle (FCEV),
  • extern aufladbare Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid (PHEV) sowie
  • Fahrzeuge mit unter 50 g/km CO2 egal welchen Antriebs.

Außerdem müssen die Fahrzeuge diesen Klassen angehören:

  • M1 (mind. vier Räder und max. acht Sitzplätze),
  • N1 (Güterbeförderung bis 3,5 t) und
  • N2 (mit Fahrerlaubnis B).

Wie hoch ist die Kaufprämie für Elektroautos?

Die Kaufprämie für Elektroautos beträgt

  • 4.000 Euro für Elektroautos & Brennstoffzellenautos bzw.
  • 3.000 Euro für Plug-in-Hybride.

2018 wird die Förderung für Elektroautos um jeweils 1.000 Euro gesenkt. Also auf 3.000 Euro für Elektroautos & Brennstoffzellenautos bzw. 2.000 Euro für Plug-in-Hybride.

Haben wir beim Start des Umweltbonus etwas falsch verstanden? Möglich. Von einer Senkung der Fördersumme anno 2018 um jeweils 1.000 Euro ist jedenfalls bis heuer nichts zu spüren. Auf Nachfrage von Green-Motors.DE bei der BAFA erklärte diese:

"Pläne für eine Absenkung der Fördermittel [sind uns; Anm. d. Red.] nicht bekannt."

Entsprechend bleibt es bei 4.000 Euro für echte E-Autos und 3.000 für PHEVs.

Tipp: In kompakter Form finden Sie die Fördermöglichkeiten übrigens auch auf autokreditevergleich.de.

Die Förderung gilt also auch für H2-Stromer?

Ja. Brennstoffzellenautos sind schließlich nichts anderes als Elektroautos ohne Batterie. Stattdessen erzeugt eine Brennstoffzelle bzw. ein Brennstoffzellenantrieb den Strom direkt an Bord. Den Antrieb übernimmt wie bei einem Batterie-Elektroauto (BEV) ein E-Motor.

Normale Hybride sind aber nicht förderfähig?

Nein. Hybride sind allein mit Stecker (Plug-in) bzw. einem externen Ladeanschluss förderfähig. Hybridautos ohne Stecker bekommen die Kaufprämie für Elektroautos nicht. Daher ist der „normale“ Toyota Prius von der Prämie ausgeschlossen. Der Toyota Prius PHV mit Plug-in-Hybrid dagegen förderfähig.

Brauchen Plug-in Hybride eine „E-Reichweite“?

Nein. Der Umweltbonus gilt für alle Plug-in-Hybride, die dem Listenpreis entsprechen. Egal, ob der Steckerhybrid 20 oder 50 km rein elektrisch fahren kann.

Zählt die Kaufprämie für Elektroautos bei Leasing?

Ja.

Auch bei Gebrauchtwagen & Tageszulassungen?

Nein. Gebraucht- und Jahreswagen sowie Tageszulassungen sind nicht förderfähig. Die Kaufprämie für Elektroautos gilt allein für Neuwagen mit Erstzulassung.

Ist die Umrüstung eines Fahrzeugs förderfähig?

Nein, auch hier greift der Umweltbonus nicht.

Gilt der Umweltbonus für Motorräder & Quads?

Nein. Die Förderung für Elektroautos ist ausschließlich für Autos bzw. Pkw gedacht. Also nicht für Motorräder oder Quads. Elektroantrieb hin oder her. Zum Beispiel greift der Umweltbonus nicht für den kleinen Renault Twizy. Denn der Mini-Stromer gilt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lediglich als Quad.

Wer erhält die Förderung für Elektroautos?

Die Förderung für Elektroautos erhalten:

  • Privatkäufer,
  • Unternehmen,
  • Stiftungen,
  • Körperschaften sowie
  • Vereine.

Den Umweltbonus erhalten nicht:

  • Bund und Bundesländer,
  • deren Einrichtungen und Kommunen,
  • teilnehmende Autohersteller sowie
  • deren Tochtergesellschaften.

Müssen Käufer und Halter die gleiche Person sein?

Nein. Wichtig ist allein der Halter. Die Kaufprämie für Elektroautos muss der- oder diejenige beantragen, auf den bzw. die das Fahrzeug zugelassen wird. Das muss nicht der Käufer sein.

Kaufprämie für Elektroautos: Was heißt Listenpreis?

Der Staat fördert Elektroautos nur bis zu einer gewissen Summe, dem Listenpreis. Dieser ist auf maximal 60.000 Euro netto beschränkt. Und zwar bezogen auf das jeweilige Basismodell zum Stand 31.12.2015. Kam das Modell danach auf den Markt, gilt der kleinste Listenpreis netto. Also ohne Steuern, Sonderausstattung und Extras. Wegen dem Listenpreis sind viele Modelle der Oberklasse nicht vom Umweltbonus förderfähig. Zumal die Kaufprämie für Elektroautos auch die Hersteller betrifft.

Warum betrifft die Förderung die Hersteller?

Weil der Bund von der Kaufprämie für Elektroautos (4.000 Euro) bzw. Plug-in Hybride (3.000 Euro) nur die Hälfte zahlt. Die andere Hälfte muss der Hersteller zahlen. Hersteller, die nicht aktiv am Umweltbonus teilnehmen, erhalten für ihre Modelle also auch keine Förderung.

Machen denn (nicht) alle Autobauer mit?

Doch. Im Boot sind Volkswagen (samt Audi), Daimler (Mercedes und smart), BMW (samt MINI), Ford und Opel. Außerdem PSA (Peugeot und Citroen), Renault und Volvo. Sowie die Japaner (Toyota, Nissan, Mitsubishi) und Koreaner (Hyundai und Kia). Selbst „Exoten“ wie zum Beispiel Piaggio, StreetScooter und selbst Tesla. Nissan und Renault stocken den Umweltbonus sogar auf 5.000 Euro auf.

Ist die Förderung auf deutsche Modelle beschränkt?

Nein. Teilnehmen kann jeder Hersteller mit förderfähigen Modellen. Nur muss dieser Hersteller die Hälfte der Kaufprämie für Elektroautos übernehmen. Sonst zahlt auch der Staat nichts. Wie der Hersteller heißt, ist egal.

Welche Elektroautos sind denn erhältlich?

Zur Option stehen mittlerweile (Mitte 2017) rund 40 Modelle. Allerdings vor allem Hybridautos mit Stecker. Doch Elektroautos holen auf. Neue Modelle rollen quasi ständig in den Handel. Ende 2017 zum Beispiel der neue Opel Ampera-e (Bild). 2018 folgt der Audi e-tron quattro, 2019 der Porsche Mission E. Ob die Modelle von Audi und Porsche jedoch förderfähig sind - Stichwort Listenpreis -, ist offen.

Der Opel Ampera-e 2017 ist vom Umweltbonus förderfähig

Und welche Brennstoffzellenautos gibt es bereits?

H2-Stromer mit Brennstoffzelle gibt es dagegen erst drei. Toyota Mirai, Hyundai ix35 Fuel Cell sowie Honda Clarity. Honda nimmt derzeit (noch) nicht am Umweltbonus teil. Daher greift die Förderung für Elektroautos (noch) nicht für Modelle von Honda. Der Mirai ist ebenfalls außen vor. Weil zu teuer und daher nicht förderfähig.

Welche E-Modelle sind konkret förderfähig?

In Bezug auf den Listenpreis (max. 60.000 Euro) sowie die Teilnahme des Herstellers gibt es die Kaufprämie für Elektroautos (bzw. Plug-in Hybride) derzeit für diese Modelle.

Vom Umweltbonus geförderte Elektroautos (BEV):

Vom Umweltbonus geförderte Brennstoffzellenautos (FCEV):

  • Hyundai ix35 Fuel Cell

Auf diese Modelle beträgt die Kaufprämie für Elektroautos 4.000 Euro. Diese zahlen Staat und Hersteller wie erwähnt jeweils zur Hälfte. Obacht gilt übrigens beim BMW i3. Diesen gibt es als reine E-Version sowie mit Range Extender, die als Plug-in-Hybrid zählt.

Vom Umweltbonus geförderte Plug-in-Hybride (PHEV):

  • BMW i3 REX (Range Extender)
  • Audi A3 e-tron
  • BMW 225xe (2er Active Tourer)
  • BMW 330e (3er)
  • BMW 530 e (5er)
  • Ford C-Max Energi (PHEV)
  • Kia Optima Plug-in Hybrid
  • Mercedes C 350e (C-Klasse)
  • Mercedes E 350e (E-Klasse)
  • MINI Cooper S E Countryman All4
  • Mitsubishi Outlander PHEV
  • Toyota Prius Plug-in-Hybrid
  • VW Golf GTE
  • VW Passat GTE
  • Volvo V60 D6 Twin Engine
  • Volvo XC60 T8 Twin Engine

Auf diese Modelle beträgt die Förderung für Elektroautos 3.000 Euro. Diese zahlen Staat und Hersteller ebenfalls wieder jeweils zur Hälfte.

Eine ausführliche Liste aller vom Umweltbonus geförderten Elektroautos inklusive Daten und Preise (netto wie brutto sowie abzgl. Prämie) finden Sie hier.

Wo und wie ist die Förderung zu beantragen?

Der Antrag auf Förderung eines Elektroautos erfolgt - wie 2009 bei der Abwrackprämie - bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Und zwar in zwei Stufen.

Antrag auf Förderung für Elektroautos Stufe 1

  • Auf bafa.de ist elektronisch ein Antrag zu stellen. Gleichzeitig ist der Kauf- oder Leasingvertrag bzw. eine verbindliche Bestellung hochzuladen.
  • Bei Leasing ist außerdem eine Kalkulation der Rate ohne Umweltbonus nötig.
  • Nach Prüfung stellt die BAFA einen Zuwendungsbescheid.

Antrag auf Förderung für Elektroautos Stufe 2

  • Im Verwendungsnachweisverfahren muss der Käufer nun Rechnung (Kauf) sowie Zulassung des Kfz vorlegen.
  • Nach Prüfung zahlt die BAFA den Anteil des Bundes per Überweisung aus.

Wichtig: Der Antrag auf Umweltbonus ist allein online unter

https://fms.bafa.de/BafaFrame/umweltbonus

möglich. Außerdem gibt es eine BAFA-Hotline:

06196/908-1009

Ebenfalls wichtig: Spätestens neun Monate nach Zugang des positiven Bescheids muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein.

Welche Vorlagen sind für die Kaufprämie nötig?

Beim Antrag auf Umweltbonus sind Kopien folgender Dokumente nötig:

  • Kfz-Schein,
  • Kfz-Briefs sowie
  • Rechnung oder
  • Leasingvertrag.

Achtung: Der Händler muss auf der Rechnung seinen Anteil der Prämie bzw. deren Abzug vom Nettopreis vermerken.

Müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden?

Ja. Und zwar:

  1. Nennung des Modells in der BAFA-Liste förderfähiger Fahrzeuge.
  2. Kauf oder Leasing sowie Erstzulassung ab dem 18. Mai 2016.
  3. Erstzulassung auf den Antragsteller in Deutschland.
  4. Zulassung auf Antragsteller über mindestens sechs Monate.

Seit wann ist die Förderung zu beantragen?

Die Förderung gilt seit dem 18. Mai 2016. Anträge auf den Umweltbonus sind seit dem 2. Juli 2016 möglich.

Wie schnell bearbeitet die BAFA die Anträge?

Unbekannt. Die Bearbeitung soll schneller gehen als bei der Abwrackprämie 2009. Damals brauchte ein Antrag im Schnitt vier bis fünf Wochen. Extra für die Kaufprämie für Elektroautos wollte die BAFA bis zu 30 neue Mitarbeiter auf Zeit einstellen.

Gilt der Umweltbonus nur auf bestimmte Zeit?

Ja. Und zwar bis zum 30. Juni 2019. Spätestens dann endet die Förderung für Elektroautos. Wobei die Politiker von einer früheren Leerung der Förderkasse ausgehen. Eine Verlängerung des Umweltbonus gibt es laut Finanzminister Schäuble nicht. Selbst wenn 2019 noch Geld übrig ist.

Ist der Fördertopf auf eine Summe limitiert?

Ja. Der Bund legt zur Förderung von Elektroautos maximal 1,2 Milliarden Euro auf. Die Hälfte (600 Millionen Euro) tragen wie gesagt die Hersteller. Ist der Fördertopf leer, läuft die Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in Hybridautos automatisch aus. Von daher gilt das Windhund-Prinzip.

Was ist denn das Windhund-Prinzip?

Ganz einfach: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Noch einmal: Ist der Fördertopf leer, endet die Kaufprämie für Elektroautos automatisch. Wer zu spät kommt, bekommt keinen Umweltbonus.

Wie lange reicht die Kaufprämie für Elektroautos?

Gute Frage. Der Bund hofft mit der Kaufprämie für Elektroautos bis zu 500.000 neue Stromer auf die Straße zu bringen. Rein rechnerisch könnte der Fördertopf von 1,2 Milliarden Euro aber schon nach 300.000 Fahrzeugen leer sein. Wenn nämlich alle Käufer zu einem echten Elektroauto statt zu einem Plug-in-Hybrid greifen. Doch selbst, wenn nur Plug-in-Hybride gekauft werden, reicht die Summe für max. 400.000 Fahrzeuge. Mit der halben Million wird es also so oder so nichts.

Wobei zugegeben die Förderung ab 2018 um jeweils 1.000 Euro sinkt. Ab diesem Zeitpunkt mit dem übrigen Geld also mehr E-Autos gefördert werden könnten. Stromerfans sollten also vorher handeln.

Wie kontrolliert der Staat die Händler?

Eben mit dem Listenpreis Stand 31. Dezember 2015. So beugt der Staat versteckten (späteren) Preiserhöhungen vor.

Gewährt der Staat Steuervorteile für E-Autos?

Ja. Elektroautos sind nun zehn statt fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 für neue ebenso wie für umgerüstete Elektrofahrzeuge.

Außerdem ist eine Befreiung bei der Einkommensteuer beschlossen, wenn Arbeitnehmer ihren Stromer auf Kosten der Firma laden. Bisher galt das als geldwerter Vorteil und musste entsprechend versteuert werden. Arbeitgeber dürfen geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern. Diese Regelung ist allerdings bis Ende 2020 befristet.

Was macht der Staat noch für die E-Mobilität?

300 Mio. Euro steckt der Bund in den Aufbau der Infrastruktur. Hierzu stellt das Bundesfinanzministerium einen Sondertopf parat. Und zwar seinen für die Energiewende gedachten Energie- und Klimafonds. Geplant sind mit dem Geld rund 15.000 neue Ladestationen. Darunter mind. 5.000 Schnellladestationen, die „möglichst schnell“ gebaut werden sollen. Schäuble zufolge fließen 200 Mio. Euro in Schnelllader, 100 Mio. Euro in reguläre AC Ladestationen.

Zusätzlich will der Bund für 100 Mio. Euro seinen Fuhrpark auf E-Autos umstellen. Ab 2017 sollen Stromer bei Ministerien sowie Behörden 20 Prozent ausmachen. Mit dem Kauf solcher Elektroautos durch die öffentliche Hand entsteht quasi nebenbei ein Gebrauchtwagenmarkt. Im Fazit will die Bundesrepublik jedenfalls über eine Milliarde Euro in die E-Mobilität stecken.

Wie schaut’s mit der Produktion von Akkus aus?

Auch die will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wieder in Deutschland ansiedeln. Nachdem Daimler diese 2015 aufgab. Doch wieder gibt es ein Aber. Denn so richtig konkret wurde Gabriel in diesem Punkt nicht. Zumindest haben die Hersteller wohl zugesagt, mehr in die Forschung von Akkus zu investieren.

Wie viele Elektroautos gibt es in Deutschland?

Wenige. 50.000 nannte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Stand 2016. Und wieder ein Aber: Die Zahl enthält tausende Plug-in Hybride. Reine Elektroautos gab es zu der Zeit nur um die 33.000. Dazu kommen 19.000 Plug-ins. Das KBA nannte sogar nur rund 25.500 reine Elektroautos, ebenfalls Stand 2016.

Ob nun 33.000 oder 25.500: Im Vergleich zu Benziner sowie Diesel stellen Elektroautos und Plug-in-Hybride eine Nische. Denn insgesamt waren Stand 2016 in Deutschland rund 45 Mio. Pkw unterwegs.

Lohnt ein Stromer gegenüber Benziner & Diesel?

Eine gute Frage. Entscheidend am Sinn oder Unsinn eines Elektroautos sind vor allem die Preise für Energie. 2016 war Benzin und Diesel durchaus günstig. Für Elektroautos ein großer Nachteil. Denn dann sind Stromer teurer als Fahrzeuge mit Verbrenner.

Zumal nach wie vor die Reichweite als Manko gilt. E-Autos schaffen in der Regel kaum 200 km. Benziner hingegen das Dreifache. Diesel kommen mit einer Tankfüllung noch weiter. Apropos tanken: Während Benziner und Diesel in wenigen Minuten neu betankt sind, dauert das Laden eines Elektroautos an einer normalen Steckdose etliche Stunden. Selbst an einem (der nach wie vor raren) Schnelllader sind 30 Minuten ein Muss. Und der Akku nur zu 80 Prozent voll.

Das der Sprit allerdings so preiswert bleibt, ist fraglich. Öl wird nicht ewig zu den aktuellen Tiefstpreisen gehandelt werden. Steigt der Ölpreis, werden Benzin und Diesel teurer. Je mehr wieder fossiler Sprit kostet, desto günstiger ist ein Elektroauto. Allerdings kommt es auch auf die Nutzung des Fahrzeugs an. Wenigfahrer brauchen länger, um die Mehrkosten beim Kauf auszugleichen. Wenn sie denn überhaupt in den „grünen“ Bereich kommen.

Sie haben Fragen zur staatlichen Förderung für Elektroautos? Dann nutzen Sie bitte unsere Kommentar-Funktion!

Die Fragen und Antworten zum Umweltbonus werden regelmäßig aktualisiert. Erste Version: 04. Mai 2016. Letztes Update: Nov. 2018

Bilder: pixabay.com / Unsplash, Opel / General Motors


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